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Das verzahnte
Konzept
(nur für unsere Patienten)

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Schon seit 1989 ist das Bonusheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. "Gesundheitsreform- Gesetz" eingeführt. Wer dennoch ohne Bonusheft ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen.

Bonusheft, jeder sollte eines haben! Bonusheft

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben! Es ist nicht grösser als ein Personalausweis und passt in jedes Portmonee  oder in die Brieftasche.

Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?

Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.

Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke, Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.

Und so funktioniert das Bonusheft:

Ein Stempel pro Jahr reicht! Bonusheft

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra- Zuschuss (Bonus) von 20%. Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 10 auf insgesamt 30% erhöht.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein und diesem im Bonusheft vermerken lassen. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heisst abgekürzt "IP- Programm" (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Massnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP- Programm werden von der Krankenkasse übernommen.  Der Tag der Untersuchung bzw. IP- Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.

Was tun, wenn der Stempel im Bonusheft fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr fehlt, sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe- Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus- Zuschüsse hat.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, können wir ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei uns zur Untersuchung oder Prophylaxe- Behandlung war.

Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt  ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt!

Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert - wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung. Allein wegen dieser finanziellen Vorteile sollte man aber eigentlich nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonusheft bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche Visitenkarte.

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