Das verzahnte
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Schon seit 1989 ist das Bonusheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog.
"Gesundheitsreform- Gesetz" eingeführt. Wer dennoch ohne
Bonusheft ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf
ansprechen.
Bonusheft
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die
mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche -
sollten ein Bonusheft haben! Es ist nicht grösser als ein
Personalausweis und passt in jedes Portmonee oder in die Brieftasche.
Mit dem Bonusheft mehr Geld von der Krankenkasse
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht
sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone,
eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige
Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig im Rahmen der
Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz
vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich
sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?
Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur
Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das
bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und
dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können.
Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn
dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.
Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke,
Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse
die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen
hat, mit einen Plus an Zuschuss.
Und so funktioniert das Bonusheft:
Bonusheft
Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem
- Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-
Zuschuss (Bonus) von 20%. Der Bonus wird erst dann fällig, wenn
regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf
Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese
Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren
nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um
10 auf insgesamt 30% erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der
Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim
Zahnarzt gewesen sein und diesem im Bonusheft vermerken lassen. Für
Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt
es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten
zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm
heisst abgekürzt "IP- Programm" (IP = Individualprophylaxe) und
erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch
beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Massnahme ist an
einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese
Vorsorgebehandlungen nach dem IP- Programm werden von der Krankenkasse übernommen.
Der Tag der Untersuchung bzw. IP- Behandlung wird festgehalten und mit
einem Stempel des Zahnarztes betätigt.
Was tun, wenn der Stempel im Bonusheft fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft bei
Erwachsenen ein Stempel pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen zwei
Stempel pro Jahr fehlt, sollten Sie nicht zu lange warten, um den
Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das
"Nachstempeln" ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum
die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe- Maßnahmen (Kinder,
Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei
dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen
Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die
Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt
nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre
lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man
wieder Anspruch auf die Bonus- Zuschüsse hat.
Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, können
wir ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja
nachvollziehbar, wann wer bei uns zur Untersuchung oder Prophylaxe-
Behandlung war.
Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht
seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge
fortsetzen oder er stellt ein weiteres Bonusheft aus. In
diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb
wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen
prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.
Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt!
Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert -
wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit
oder lästige Pflichtübung. Allein wegen dieser finanziellen Vorteile
sollte man aber eigentlich nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im
Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst
lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz
kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonusheft
bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt
werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also
nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und
Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital
und ein großes Stück Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche
Visitenkarte.
Sitemap vom 06.06.2023: Zahnarztpraxis Sprechzeiten Notfall Urlaub Inhaber Zahnärztliche Assistentin Bleaching Bonusheft Cerec Ernährung Fissurenversiegelung Frühuntersuchung Funktionsanalyse Implantate Karies Karies Diagnose Kieferortopädie Krone Mundschutz Parodontose professionelle Zahnreinigung Prophylaxe schnarchen Sitemap Veneer Zahnersatz Zahnfüllung Zahngesundheit Zahnpflege Zahnschmuck Zahntechnik Neu: Zahntechnik zum Nulltarif Datenschutz